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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Audio-Engineering-Dienstleistungen von Kaye Nover

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich der Audio-Produktion und -Postproduktion, die zwischen Kaye Schierenberg, geschäftlich tätig unter der Bezeichnung „Kaye Nover" (nachfolgend „wir" bzw. „uns"), und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Zu den von diesen AGB erfassten Dienstleistungen zählen insbesondere Aufnahme (Recording, im Studio oder mobil), Bearbeitung (Editing), Abmischung (Mixing), Klangoptimierung (Mastering), kreative Produktionsberatung („Creative Producing") sowie Mix-Konsultation. Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Die konkreten Leistungsinhalte, Leistungsumfänge, Pakete und Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Angebot; eine vollständige Auflistung aller angebotenen Leistungen ist in diesen AGB nicht erforderlich und aus Gründen der Aktualität und Übersichtlichkeit auch nicht vorgesehen.

(3) Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende eigene Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner ist Kaye Schierenberg, geschäftlich tätig unter der Bezeichnung „Kaye Nover" (nachfolgend „wir" bzw. „uns"), c/o Online-Impressum #9572, Europaring 90, 53757 Sankt Augustin. Kontakt: music@kayenover.com. Die vollständige ladungsfähige Anschrift ergibt sich zusätzlich aus dem Impressum unserer Website (Angaben gemäß § 5 DDG).

§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache und Vertragstextspeicherung

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung, eine Buchungsanfrage zu stellen.

(2) Der Kunde kann eine Buchungsanfrage über das Buchungsformular auf unserer Website, per E-Mail oder in sonstiger Textform stellen. Mit Absenden der Anfrage gibt der Kunde ein unverbindliches Angebot ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald wir dem Kunden eine Buchungsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) übersenden. Mit der Buchungsbestätigung wird zugleich die Zahlungsaufforderung für die Anzahlung gemäß § 5 versandt.

(4) Wir behalten uns vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, etwa bei fehlender Kapazität oder erkennbaren Bonitätsrisiken.

(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch. Wir speichern den Vertragstext auf unseren Systemen; er ist für den Kunden dort nicht zugänglich.

§ 4 Leistungsumfang und Leistungserbringung

(1) Die Leistung wird je nach Buchung im Studio, mobil beim Kunden vor Ort oder remote/online erbracht.

(2) Die Übergabe der Arbeitsergebnisse erfolgt digital, in der Regel per Downloadlink oder über einen Cloud-Speicher.

(3) Zwischenstände und Vorabversionen, die dem Kunden zur Sichtung, Freigabe oder Korrekturabstimmung zur Verfügung gestellt werden, sind zur Qualitätssicherung mit einem hörbaren Audio-Wasserzeichen versehen. Diese Vorabversionen sind ausschließlich zur internen Kontrolle bestimmt; eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung dieser Vorabversionen ist nicht gestattet.

(4) Die finale, wasserzeichenfreie Lieferdatei wird nach Maßgabe von § 7 Abs. 6 erst nach vollständigem Zahlungseingang bereitgestellt.

(5) Revisionsprozess bei Mixing und Mastering

a) Feedback-Fristen: Nach Lieferung einer Mix- oder Mastering-Version bitten wir um Feedback in Textform (z. B. per E-Mail) innerhalb von 7 Tagen. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, Reise, sonstige unvorhersehbare Umstände) kann sich diese Frist auf bis zu 14 Tage verlängern. Wir weisen den Kunden bei Lieferung jeder Version ausdrücklich darauf hin, dass die Version nach Ablauf von 14 Tagen ohne Rückmeldung als abgenommen gilt (§ 640 Abs. 2 BGB) und die Restzahlung gemäß § 5 Abs. 1 damit fällig wird. Geht eine Rückmeldung erst nach Ablauf dieser 14 Tage ein, gilt das Projekt als abgeschlossen; eine weitere Bearbeitung ist nur als neuer, eigenständiger Auftrag zum dann gültigen Preis möglich.

b) Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung von Revisionswünschen erfolgt in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Feedbacks. In Ausnahmefällen (z. B. andere laufende Projekte, Krankheit, unvorhersehbare Umstände) kann sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 14 Tage verlängern; wir informieren den Kunden in diesem Fall zeitnah.

c) Revisionsrunden: Im Leistungspaket für Mixing bzw. Mastering sind jeweils zwei Revisionsrunden enthalten. Eine dritte und vierte Revisionsrunde können gegen eine zusätzliche Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Anspruch genommen werden. Über die vierte Revisionsrunde hinausgehende, weitere kreative Änderungswünsche stellen einen neuen, eigenständigen Auftrag dar und werden zum dann gültigen Preis berechnet. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bei tatsächlichen Mängeln (§ 10) bleiben von dieser Regelung unberührt und bestehen unabhängig von der Anzahl bereits genutzter Revisionsrunden.

d) Gültiges Feedback: Als Revisionswunsch im Sinne dieser Regelung gilt eine konkrete, nachvollziehbare Rückmeldung zu gewünschten Änderungen (z. B. „Bass lauter", „weniger Hall auf der Snare"). Ist eine Rückmeldung unklar oder widersprüchlich, sind wir berechtigt, beim Kunden nachzufragen; die Beantwortung dieser Rückfrage zählt als eine der verfügbaren Revisionsrunden.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, für die Leistungserbringung erforderliches Material (z. B. Rohaufnahmen, Referenztitel, Feedback zu Zwischenständen) rechtzeitig und in einem technisch geeigneten Format bereitzustellen. Verzögerungen, die auf eine verspätete Zulieferung durch den Kunden zurückzuführen sind, verschieben vereinbarte Liefertermine entsprechend, ohne dass uns hieraus ein Nachteil entsteht.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur: 50 % des vereinbarten Honorars sind als Anzahlung fällig mit Zugang der Buchungsbestätigung. Die restlichen 50 % werden mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse gemäß § 4 Abs. 5 fällig und sind vor Übergabe der finalen, wasserzeichenfreien Datei zu entrichten.

(2) Bei vollständiger Vorauszahlung des Gesamthonorars vor Leistungsbeginn gewähren wir einen Skonto in Höhe von 2 % auf den Rechnungsbetrag.

(3) Als Zahlungsmittel bieten wir an: PayPal, Überweisung (SEPA) sowie Kreditkartenzahlung über den Zahlungsdienstleister unserer Website. Eine Ratenzahlung bieten wir nicht selbst an; sie kann ausschließlich über einen externen Zahlungsdienstleister erfolgen und unterliegt dessen eigenen Bedingungen und Bonitätsprüfung.

(4) Für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels erheben wir keinen Aufschlag (§ 270a BGB).

§ 6 Terminvereinbarung, Terminänderung und Stornierung

(1) Vereinbarte Termine (insbesondere Aufnahmetermine) sind für uns verbindlich reserviert und stehen in diesem Zeitraum keinen anderen Aufträgen zur Verfügung.

(2) Stornierung durch den Kunden: Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin ab oder tritt vom Vertrag zurück, gilt folgende Staffelung, bezogen auf das vereinbarte Gesamthonorar:

a) Absage bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nach Wahl des Kunden zurückerstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.

b) Absage zwischen 13 und 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin: Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars. Die bereits geleistete Anzahlung wird hierauf angerechnet; ein darüber hinausgehender Betrag wird nicht zusätzlich fällig.

c) Absage weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin oder Nichterscheinen ohne vorherige Absage: Stornogebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars.

Dem Kunden bleibt es ausdrücklich unbenommen, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene, geringere Betrag zu zahlen.

(3) Verschiebung durch den Kunden: Eine einmalige kostenfreie Terminverschiebung ist möglich, sofern der Verschiebewunsch spätestens 14 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin bei uns eingeht und ein Ersatztermin innerhalb angemessener Frist vereinbart werden kann. Spätere Verschiebungen werden wie eine Stornierung nach Abs. 2 behandelt, es sei denn, ein Ersatztermin kann angeboten und angenommen werden.

(4) Absage durch uns: Können wir einen vereinbarten Termin aus Gründen, die in unserem Verantwortungsbereich liegen (z. B. Krankheit, technischer Ausfall), nicht wahrnehmen, bieten wir dem Kunden zeitnah einen Ersatztermin an. Kommt eine Einigung auf einen Ersatztermin nicht zustande, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück. Bei einer Absage durch uns weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund gewähren wir dem Kunden zusätzlich einen Nachlass in Höhe von 10 % auf die Neubuchung der betroffenen Leistung. Diese Regelung gilt nicht bei Umständen, die außerhalb unseres Einflusses liegen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung).

§ 7 Zahlungsverzug

(1) Zahlt der Kunde eine fällige Rechnung nicht rechtzeitig, kommt er nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Verzug. Bei Verbrauchern tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, sofern in der Rechnung gesondert auf diese Folge hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB); im Übrigen durch Mahnung.

(2) Während des Verzugs ist die offene Forderung zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB (Stand 1. Juli 2026: Basiszinssatz 1,52 %, mithin 6,52 % p. a.), für Unternehmer neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (aktuell 10,52 % p. a.), jeweils tagesgenau auf den offenen Betrag berechnet (§ 288 Abs. 1, 2 BGB).

(3) Ist der Kunde kein Verbraucher, steht uns zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu.

(4) Ab der zweiten Mahnung erheben wir eine Mahnpauschale in Höhe von 2,50 Euro pro Mahnung zur Abgeltung des tatsächlichen Aufwands; die erste Mahnung ist stets kostenfrei. Die Geltendmachung eines weiteren, nachgewiesenen Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

(5) Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, sind wir berechtigt, ein registriertes Inkassounternehmen mit der außergerichtlichen Beitreibung zu beauftragen. Die hierdurch entstehenden, erforderlichen Kosten hat der Kunde zu erstatten, soweit sie die Kosten nicht übersteigen, die bei Einschaltung eines Rechtsanwalts für eine vergleichbare Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstanden wären (§ 13e RDG). Uns trifft insoweit eine Schadensminderungspflicht.

(6) Solange sich der Kunde in Verzug befindet, sind wir berechtigt, die Übergabe bzw. Freigabe der finalen, wasserzeichenfreien Arbeitsergebnisse zurückzuhalten (§ 273 BGB). Dies gilt unabhängig von den in § 4 Abs. 3 genannten Vorabversionen mit Wasserzeichen, die von der Zurückbehaltung nicht betroffen sind, da sie ausschließlich Sichtungszwecken dienen.

(7) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens, bleiben unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen

(1) Die Nutzungsrechte an den im Rahmen der Beauftragung entstehenden Arbeitsergebnissen (insbesondere Aufnahmen, Bearbeitungen, Mischungen und Masterings) gehen erst mit vollständigem Zahlungseingang des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Bis dahin bereitgestellte Vorabversionen dürfen ausschließlich zur internen Prüfung und Freigabe verwendet werden.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er über sämtliche für die Beauftragung erforderlichen Rechte (insbesondere an zugrundeliegenden Kompositionen, Texten und Aufnahmen Dritter) verfügt, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

(3) Wir sind berechtigt, fertiggestellte Arbeitsergebnisse zu eigenen Referenz- und Portfoliozwecken (z. B. Website, Social Media, Demo-Reel) zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht vor Fertigstellung ausdrücklich in Textform widerspricht.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten hierzu, insbesondere Widerrufsfrist, Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem der Verbraucher hierzu ausdrücklich seine Zustimmung erklärt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese Zustimmung wird im Rahmen des Buchungsprozesses gesondert und getrennt von der Bestätigung dieser AGB eingeholt und dem Kunden zusammen mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt.

(3) Wurde die Dienstleistung im Zeitpunkt eines Widerrufs erst teilweise erbracht, bleibt das Widerrufsrecht für den nicht erbrachten Teil bestehen; der Kunde schuldet in diesem Fall Wertersatz für den bereits erbrachten Teil der Leistung (§ 357 Abs. 8 BGB).

(4) Für Vertragsabschlüsse über unsere Online-Benutzeroberfläche stellen wir Verbrauchern die gesetzlich vorgesehene elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.

§ 10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung im Werkvertragsrecht. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Gewährleistungsrechte durch diese AGB weder eingeschränkt noch verkürzt.

(2) Als Nacherfüllung gilt insbesondere die Durchführung der im jeweiligen Leistungspaket inkludierten Korrekturschleifen gemäß § 4 Abs. 5. Mit der Abnahme nach § 4 Abs. 5 beginnt der gesetzliche Lauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Für zum Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbare Mängel bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.

§ 11 Haftung

(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, im Rahmen eines Garantieversprechens sowie soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von durch den Kunden bereitgestelltem Rohmaterial oder von Projektdateien empfehlen wir dem Kunden ausdrücklich, eigene Sicherungskopien zu erstellen und aufzubewahren. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 12 Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht eingeschränkt wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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